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Flattr this 01-09-2005 Politik
Geheimdienste bekommen Zugang zu den Datenbanken über Fernmeldeteilnehmer
Die Regierung Russlands wies die Telefongesellschaften an, dem Föderalen Sicherheitsdienst FSB und dem Innenministerium rund um die Uhr das Zugriffsrecht auf ihre Datenbanken mit Informationen über Ferngespräche, Rechnungen der Kunden und angebotene Dienstleistungen zu gewähren.

Experten erklären, dass die Kooperation der Fernmeldeanbieter mit den für Strafverfolgung zuständigen Staatsorganen verfassungswidrig sei. Das schreibt die Moskauer Zeitung Kommersant in ihrer heutigen Ausgabe.

Mit derartigen Informationen bekommen die Geheimdienstler praktisch uneingeschränkte Einsicht in die Privatsphäre der Fernmeldeteilnehmer, ob nun Festnetz oder Mobilfunk. Sie werden wissen, wer mit wem und wie lange telefoniert, wo sich die Gesprächsteilnehmer befinden und wohin sie fahren, in welchen Ländern sie sich aufhalten und wie viel Geld sie für Telefongespräche ausgeben.

„Diese Neuerungen waren für uns eine unangenehme Überraschung“, sagte der Vize-Präsident des Telefongesellschaft Korbina-Telekom, Alexander Malis. Seiner Auffassung nach widerspricht das neue Dokument geltenden Gesetzen. Außerdem wendet er ein, dass die Integration der Datenbanken in das Fernmeldesystem des FSB den Unternehmen Kosten von mehreren Tausenden bis zu Zehntausenden US-Dollar verursachen wird, je nachdem, welchen Umfang die Datenbanken haben und welche Fernmeldenetze und technischen Mittel bei der Verbindungsherstellung eingesetzt werden.

„Die Festlegungen widersprechen der Verfassung Russlands, die die Unantastbarkeit der Privatsphäre garantiert, darunter die von Telefongesprächen und Schriftverkehr, sagte der Geschäftsführer der Werbeagentur Leks Groupe, Alexander Sidjakin, der Zeitung. Kein Geheimdienst darf ohne Zustimmung des Fernmeldeteilnehmers oder ohne richterliche Anordnung vertrauliche Informationen verwenden, behauptet er.

„Die Verfassung Russlands garantiert den Bürgern die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und die Vertraulichkeit des Schriftverkehrs“, stellt der Chefjurist der Investmentgesellschaft Prospekt, Eldar Nasmutdinow, fest. „Vertrauliche Informationen könnte nicht nur in die Hände des FSB geraten, sondern auch bei Geschäftemachern landen“. Die Rechtmäßigkeit der neuen „Regeln“ können von den Fernmeldegesellschaften und den Telefonkunden vor dem Verfassungsgericht angefochten werden, meint der Experte.(RIA)


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