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16-06-2004 Ticker Verschiedenes
Moskauer Stadtgericht ändert Entscheidung über Auflösung der Moskauer Gemeinde der Zeugen Jehovas nicht
Das Moskauer Stadtgericht bestätigte die Entscheidung über die Auflösung der Moskauer Gemeinde der Zeugen Jehovas. Das wurde RIA Nowosti am Mittwoch im Gericht bekanntgegeben. Damit hat das Gericht die von den Anwälten der Gemeinde vorgebrachte Kassationsbeschwerde abgelehnt.



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Am 26. März 2004 hat das Bezirksgericht Golowino auf Anfrage der Staatsanwaltschaft des Stadtbezirks Nord beschlossen, die Gemeinde der Zeugen Jehovas aufzulösen. Die Staatanwaltschaft klagt die Mitglieder der Gemeinde der extremistischen Tätigkeit an.

Der Prozess gegen die Zeugen Jehovas begann im September 1998. Die Staatsanwaltschaft des Stadtbezirks Nord kam nach einer Überprüfung der Gemeindetätigkeit zu dem Schluss, dass diese auf die Entfachung von religiöser Intoleranz und die Zerstörung von Familien abzielte. Unter anderem überredeten die Mitglieder der Gemeinde schwer kranke Menschen, aus religiösen Gründen auf ärztliche Hilfe zu verzichten.

Doch im Jahr 2001 traf das Bezirksgericht Golowino eine Entscheidung zu Gunsten der Zeugen Jehovas, indem es den Antrag der Staatsanwaltschaft zur Auflösung der Gemeinde ablehnte.

Das Moskauer Stadtgericht, an das die Staatsanwaltschaft sich mit einer Kassationsbeschwerde wandte, hob diese Entscheidung auf und ließ den Fall erneut verhandeln. "Wir sind mit dieser Entscheidung zufrieden, weil das Gericht eine Entscheidung zu Gunsten der Staatsanwaltschaft getroffen hat", so Tatjana Kodratjewa, Vertreterin der Staatsanwaltschaft. (RIA)



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